Zusammenarbeit mit Mentorierenden
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Für Ihre Ausbildungszeit werden Ihnen i.d.R. zwei Mentorierende zugewiesen. Die Tätigkeit der Mentorin/ des Mentors übt eine Lehrkraft dann aus, wenn Sie in ihrem/ seinem Unterricht hospitieren, einzelne Stunden - Unterricht unter Anleitung - übernehmen und wenn er/ sie Ihnen bei der Vor- und Nachbereitung der schulischen Arbeit z.B. wie folgt unterstützt:
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- Information über die aktuelle Unterrichtssituation der Klasse (Leistungsstand und Arbeitsverhalten der Klasse und einzelner Lernenden). Mit welchen Arbeitsformen ist die Klasse vertraut?
- Stellung der Stunde innerhalb einer Unterrichtseinheit (Vorkenntnisse zu diesem Thema. Folgerung für die Weiterführung der Unterrichtseinheit, weiterführende Lernplanung).
- Einführung in das Schulcurriculum, vorhandene Arbeitspläne der Schule und in die Schulprogrammarbeit (Ergebnisse von Fachkonferenzen, Rahmenplan ...).
- Informationen über eingeführte und vorhandene Lehrbücher und andere Unter-richtsmittel (Karten, technische Medien, Anschauungsmittel usw.).
- Zunehmende Beteiligung der LiV an der Unterrichtsplanung (Teilhaben an der Unterrichtsplanung der Mentorin/ des Mentors bis zur selbstständigen Unterrichtsplanung der LiV).
- Ausbildungsbegleitung durch die Mentor:innen in den drei weitere Semestern: Unterstützung bei der eigenständigen Reflexion
- Teilnahme an den Unterrichtsbesuchen
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Der eigenverantwortete Unterricht nach Satz 1 Nr. 2 wird mindestens zwei bis zu vier Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut, die oder der in diesem Unterricht anwesend ist.