Freistellung der Mentorin/ des Mentors für UB
  • Die Freistellung der Mentorinnen und Mentoren für die Unterrichtsbesuche durch die Schulleitungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Ausbildung. Die Freistellung für die Unterrichtsbesuche ist daher nicht nur wünschenswert sondern notwendig.
    Dazu gehört die Freistellung für die entsprechende Unterrichtsstunde und einer weiteren Unterrichtsstunde für die Nachbesprechung