Krankheit
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Im Krankheitsfall teilen Sie Ihre Abwesenheit telefonisch dem Sekretariat des Studienseminars und der Schule mit.
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Spätestens am vierten Tag der Erkrankung müssen Sie dem Studienseminar (als Ihrer Dienststelle) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
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Falls Sie krankheitsbedingt an einer Seminarveranstaltung nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie bitte vorab und direkt (und nicht nur über andere LiV) auch die jeweilige Ausbilderin/ den jeweiligen Ausbilder.