Krankheit
  • Im Krankheitsfall teilen Sie Ihre Abwesenheit telefonisch dem Sekretariat des Studienseminars und der Schule mit.
  • Spätestens am vierten Tag der Erkrankung müssen Sie dem Studienseminar (als Ihrer Dienststelle) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
  • Falls Sie krankheitsbedingt an einer Seminarveranstaltung nicht teilnehmen können, benachrichtigen Sie bitte vorab und direkt (und nicht nur über andere LiV) auch die jeweilige Ausbilderin/ den jeweiligen Ausbilder.