Vertretungsunterricht
  • Als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sollen Sie nur in ‚begründetem Ausnahmefall zu Vertretungsstunden herangezogen werden’. Ist dies in einzelnen Fällen aus schulorganisatorischen Gründen unumgänglich, muss darauf geachtet werden, dass der Einsatz möglichst nur in den Fächern und in den Lerngruppen erfolgt, in der Sie unterrichten (HLbGDV § 43(6)).