Zusätzlicher Unterricht
  • Sie dürfen mit Zustimmung des Studienseminars auch über den Umfang des Ausbildungsunterrichts hinaus an Schulen unterrichten, wenn an Schulen entsprechender Bedarf besteht und das für die jeweilige Schule zuständige Schulamt Ihnen schriftlich einen entsprechenden Auftrag erteilt. Diese Mehrarbeit wird gesondert vergütet. Der Einsatz kann sich auch auf mehrere Schulen erstrecken.
  • In dieser Hinsicht sind zwei Fallgestaltungen denkbar:
  • a) Zusätzlicher Unterricht während der eigentlichen Ausbildungszeit im Umfang von bis zu 6 Wochenstunden und
  • b) zusätzlicher Unterricht in der Zeit nach bestandener Zweiter Staatsprüfung bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes, und zwar über die Verpflichtung zum Ausbildungsunterricht von 12 Wochenstunden hinaus bis zur für Ihr Lehramt höchstzulässigen Wochenstundenzahl.
  • Der Antrag „Zusätzlicher Unterricht“ und Informationen zum Antrag „Zusätzlicher Unterricht“ ist zu finden augf Moodle.