Entwicklungsvorhaben
  • Die schulischen Ziele und Entwicklungsvorhaben sind in dem jährlich zu erstellenden Schulvertrag fixiert, der zwischen der Schulaufsicht und der Schulleitung geschlossen wird. Aktuell: Schulvertrag 2024/2025.
  • Andere Ziele ergeben sich aus externen Evaluationsberichten, z.B. aus den Berichten der Schulinspektion, die Entwicklungsbedarfe der Schule aus ihrer Sicht formuliert.
    Aber auch Rückmeldungen aus den Gremien der Schule, etwa zur Schulzufriedenheit, veranlassen uns, neue Ziele zu diskutieren und zu formulieren.